Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    1. Vertragsabschluss

    2. Bezahlung

    3. Leistungsumfang

    4. Ersatzteilnehmer

    5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

    7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

    8. Eigene Leistungen

    9. Fremdleistungen

    10. Gewährleistung

    11. Reiserücktritt

    12. Stornierungsgebühren, Rücktrittspauschalen

    1. Vertragsabschluss

    Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen und dies spätestens 4 Wochen bevor Sie verreisen möchten. Für andere Mitreisende, die in Ihrer Anmeldung mit aufgeführt werden, stehen ebenfalls Sie ein, genau wie für Ihre eigenen. Der Vertrag kommt durch meine Annahme Ihrer Buchung zustande. Sie erhalten von mir eine schriftliche Reisebestätigung.

    2. Bezahlung

    Nach Bestätigung der Reise durch mich, mit Aufführung aller enthaltenen Leistungen, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
    Den Restbetrag zahlen Sie bitte, ohne gesonderte Zahlungsaufforderung, 4 Wochen vor Reiseantritt.
    Die Nichtzahlung des Reisepreises trotz mehrmaliger Aufforderung stellt einen konkludenten Rücktritt vom Vertrag dar und löst die in vorliegenden Bedingungen näher geregelten Rechtsfolgen, insbesondere im Hinblick auf gegebenenfalls anfallende Stornogebühren, aus.
    Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

    3. Leistungsumfang

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung meines Angebotes und dem Inhalt meiner Reisebestätigung.

    4. Ersatzteilnehmer

    Bis zum Reisebeginn können Sie sich durch einen anderen Teilnehmer ersetzen lassen, dieser Teilnehmer übernimmt dann sofort alle Rechte und Pflichten, die durch den Abschluss des Reisevertrages entstehen. Sie müssen sofort und unverzüglich mitteilen, wenn Sie die Reise nicht persönlich antreten können.
    Denken Sie daran, dass Umbuchungsgebühren für den von Ihnen gebuchten Flug fällig werden. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten (z. B. für ein Einzelzimmer).

    5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Leistungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, z.B. bei verfrühter Rückreise können nicht zurück erstattet werden, da Automietung und Zimmerbuchung verbindlich sind und auf Grund Ihrer Reiseteilnahme erfolgen.

    6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

    Ich kann in folgenden Fällen vor Antritt einer Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

    a) wenn Sie die Durchführung des Vertrages oder der Reise, ungeachtet einer zuvor erteilten Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maße Vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ich behalte in diesem Fall den Anspruch auf den gesamten Reisepreis.
    b) Bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht erreicht wird. In jedem Fall bin ich verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall erhalten Sie erhalten Sie eine auf den Reisepreis geleistete Anzahlung unverzüglich und in voller Höhe zurück.

    7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch ich den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In keinem Falle bin ich verpflichtet, mich um Ersatzflüge oder ähnliches zu kümmern, da diese Leistung nicht von mir erbracht wird.

    8. Eigene Leistungen

    a) Gewissenhafte Reisevorbereitung
    b) Sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    c) Die Richtigkeit der angegebenen Reiseleistungen und deren ordnungsgemäße Erbringung

    9. Fremdleistungen

    Ich übernehme keine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden durch Fremdleister, wie z. B. die b&b Anbieter.

    10. Gewährleistung

    Sollte durch Krankheit und/oder höhere Gewalt von meiner Seite eine Durchführung der Reise nicht möglich sein, so bin ich verpflichtet unverzüglich Mitteilung zu machen. Sie sollten aus diesem Grunde auch immer eine Reiserücktrittversicherung für Ihren Flug abschließen, außer bei geringem Flugpreis ist dies immer empfehlenswert. Sie erhalten dann umgehend Ihre bereits gezahlten Reisekosten zurück.

    11. Reiserücktritt

    Sie sollten in jedem Fall auch eine Reiserücktrittversicherung abschließen für den Fall, dass eine unerwartete schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall oder der Tod des Versicherten oder eines nahen Familienangehörigen (Großeltern, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder) den Reiseantritt verhindert. Auch bietet eine solche Versicherung umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit.

    12. Stornierungsgebühren, Rücktrittspauschalen

  • Leihwagenstorno: Bis 31. Tag vor Reisebeginn 15%, ab 30. Tag 30%, ab 15. Tag 50%

  • Unterkunft: ab 20. Tag vor Reisebeginn 50%; ab 7 Tage vor Reisbeginn 100%

  • Reiseleitung: ab 20. Tag vor Reisebeginn 50%, ab 7 Tage vor Reisebeginn 100%

  • Besteht die Möglichkeit Ersatzteilnehmer noch kurzfristig zur Reisegruppe zu nehmen, so behalte ich mir vor 50€ für Bearbeitung und organisatorische Bemühung in Rechnung zu stellen.

  • Sollte während der Fahrt mit dem Leihwagen ein Unfall geschehen, sind alle evtl. Personen und Sachschäden durch die Insassenhaftpflichtversicherung der Leihwagenfirma abgedeckt.
  • Stand 24.02.2009 (Rev.0)